Gebührenordnung (gültig ab Oktober 2024)
Die Unterrichtsentgelte sind Jahresgebühren, die in 12 Teilbeträgen (ausgenommen Schnupperstunden) per SEPA – Lastschriftmandat abgebucht werden.
Elementare Musikerziehung (Kursdauer 1 Jahr, Oktober 2024 bis September 2025)
Musikal. Früherziehung | (ab 4 Jahren, 8 – 12 TeilnehmerInnen) | 45 Min./wöchentlich | 24,00 € mtl. je SchülerIn |
Orff – Gruppe | (max. 6 TeilnehmerInnen) | 30 Min./wöchentlich | 24,00 € mtl. je SchülerIn |
Instrumentalunterricht
Einzelunterricht: | 30 Min./wöchentlich | 66,50 € mtl. |
45 Min./wöchentlich | 95,00 € mtl. | |
Gruppenunterricht: | ||
2 Schüler/innen | 30 Min./wöchentlich | 43,00 € mtl. je SchülerIn |
2 Schüler/innen | 45 Min./wöchentlich | 52,00 € mtl. je SchülerIn |
3 Schüler/innen | 45 Min./wöchentlich | 43,00 € mtl. je SchülerIn |
ab 4 Schüler/innen | 45 Min./wöchentlich | 35,00 € mtl. je SchülerIn |
Schnupperstunde:
30 min. | 25,00 € |
Instrumentenkarussell:
2 Schüler/innen pro Gruppe | 45 Min. | 52,00 € je SchülerIn |
3 Schüler/innen pro Gruppe | 45 Min. | 43,00 € je SchülerIn |
ab 4 Schüler/innen pro Gruppe | 45 Min. | 35,00 € je SchülerIn |
Diese Gebühren gelten für Schüler/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei vorliegender Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Ansonsten und für SchülerInnen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Erwachsenenzuschlag von 20 % der jeweiligen Unterrichtsgebühr erhoben.
Für SchülerInnen, die nicht in den Kommunen Bad Urach, Grabenstetten, Hülben oder Römerstein wohnhaft sind, wird ein zusätzlicher Ausgleichsbetrag erhoben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
Geschwister- und Mehrfächerermäßigung für alle Tarife (außer Fächer der Musikalischen Elementarerziehung & Schnupperstunden):
für das 2. Kind/2. Fach 10 % Ermäßigung; für jedes weitere Kind/Fach 20 % Ermäßigung. Sozialermäßigung gewährt die Musikschule im Bedarfsfall auf Antrag bzw. bei Vorlage des „Uracher Tafel-Ausweises“. Die Musikschule ist berechtigt Gutscheine „zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ anzunehmen und zu verrechnen.
Die Teilnahme an unseren Ensembles ist für SchülerInnen der Musikschule kostenlos.
Leihgebühren für musikschuleigene Instrumente:
Querflöte | 15,00 € mtl. |
Violine | 13,00 € mtl. |
Viola | 14,00 € mtl. |
Violoncello | 15,00 € mtl. |
Gitarre | 9,00 € mtl. |
Keyboard | 8,00 € mtl. |
Bongo | 3,00 € mtl. |
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
Unsere Schul – Kooperationen unterliegen gesonderten Geschäftsbedingungen & Gebührenordnungen, die Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen.