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Gebührenordnung (gültig ab Oktober 2024)

Die Unterrichtsentgelte sind Jahresgebühren, die in 12 Teilbeträgen (ausgenommen Schnupperstunden) per SEPA – Lastschriftmandat abgebucht werden.

Elementare Musikerziehung (Kursdauer 1 Jahr, Oktober 2024 bis September 2025)

Musikal. Früherziehung (ab 4 Jahren, 8 – 12 TeilnehmerInnen) 45 Min./wöchentlich 24,00 € mtl. je SchülerIn
Orff – Gruppe (max. 6 TeilnehmerInnen) 30 Min./wöchentlich 24,00 € mtl. je SchülerIn

Instrumentalunterricht

Einzelunterricht: 30 Min./wöchentlich 66,50 € mtl.
  45 Min./wöchentlich 95,00 € mtl.
Gruppenunterricht:    
2 Schüler/innen 30 Min./wöchentlich 43,00 € mtl. je SchülerIn
2 Schüler/innen 45 Min./wöchentlich 52,00 € mtl. je SchülerIn
3 Schüler/innen 45 Min./wöchentlich 43,00 € mtl. je SchülerIn
ab 4 Schüler/innen 45 Min./wöchentlich 35,00 € mtl. je SchülerIn

Schnupperstunde:

30 min. 25,00 €

Instrumentenkarussell:

2 Schüler/innen pro Gruppe 45 Min. 52,00 € je SchülerIn
3 Schüler/innen pro Gruppe 45 Min. 43,00 € je SchülerIn
ab 4 Schüler/innen pro Gruppe 45 Min. 35,00 € je SchülerIn

Diese Gebühren gelten für Schüler/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei vorliegender Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Ansonsten und für SchülerInnen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Erwachsenenzuschlag von 20 % der jeweiligen Unterrichtsgebühr erhoben.
Für SchülerInnen, die nicht in den Kommunen Bad Urach, Grabenstetten, Hülben oder Römerstein wohnhaft sind, wird ein zusätzlicher Ausgleichsbetrag erhoben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
 

Geschwister- und Mehrfächerermäßigung für alle Tarife (außer Fächer der Musikalischen Elementarerziehung & Schnupperstunden):
für das 2. Kind/2. Fach 10 % Ermäßigung; für jedes weitere Kind/Fach 20 % Ermäßigung. Sozialermäßigung gewährt die Musikschule im Bedarfsfall auf Antrag bzw. bei Vorlage des „Uracher Tafel-Ausweises“. Die Musikschule ist berechtigt Gutscheine „zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ anzunehmen und zu verrechnen.

Die Teilnahme an unseren Ensembles ist für SchülerInnen der Musikschule kostenlos.

Leihgebühren für musikschuleigene Instrumente:

Querflöte 15,00 € mtl.
Violine 13,00 € mtl.
Viola 14,00 € mtl.
Violoncello 15,00 € mtl.
Gitarre 9,00 € mtl.
Keyboard 8,00 € mtl.
Bongo 3,00 € mtl.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V. in der jeweils gültigen Fassung. 

Unsere Schul – Kooperationen unterliegen gesonderten Geschäftsbedingungen & Gebührenordnungen, die Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen.